Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch in der Soka Gakkai in Deutschland (Stand 27.03.2024)

Dieses Schutzkonzept gilt für alle Mitglieder und Verantwortliche der Religionsgemeinschaft Soka Gakkai in Deutschland, K.d.ö.R (nachfolgend auch kurz „SGiD“). Sie gilt auch für Angestellte des Fördervereins SGI-D e. V. und alle, die im Namen der Soka Gakkai in Deutschland, K.d.ö.R oder des SGI-D e. V. tätig sind, unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. 

Nach deutschem Recht tritt die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Bis dahin gilt man als minderjährig und wird auch von der SGiD in ihrem Leitbild und ihren Schutzverfahren als Kind oder Jugendliche/r betrachtet. 

Dieses Schutzkonzept soll

  • den notwendigen Rahmen für den Schutz von Kindern oder Jugendlichen vor Missbrauch während SGiD-Aktivitäten schaffen.
  • ehrenamtliche Unterstützer:innen von Versammlungen der SGiD mit den übergreifenden Prinzipien vertraut machen, die unseren Ansatz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch während SGiD-Aktivitäten leiten.


Leitbild der SGiD zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch

Die Aktivitäten der SGiD richten sich darauf aus, Mitglieder und interessierte Personen in ihrer Ausübung des Nichiren-Buddhismus zu unterstützen, einer humanistischen Philosophie des tiefen Respekts für die Würde des Lebens. Wir führen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche durch, um sie mit dieser lebensbejahenden Philosophie in Verbindung zu bringen, sie in der Ausübung des Buddhismus zu unterstützen und ihnen Wertschätzung für das eigene Leben und das Leben anderer Menschen zu vermitteln. Dies vorausgeschickt gilt für alle Aktivitäten, an denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, folgendes Leitbild:

  • Die SGiD verpflichtet sich, Kinder und Jugendliche wertzuschätzen, zu schützen und ihr Wohlergehen zu gewährleisten, während sie an SGiD-Aktivitäten teilnehmen. Das Wohlergehen des Kindes steht an erster Stelle.
  • Alle Kinder haben ungeachtet ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung bzw. Identität oder ihrer intellektuellen und körperlichen Fähigkeiten ein Recht auf gleichen Schutz vor jeglicher Art von Schaden oder Missbrauch.
  • Die Rechte von Kindern sind in der SGiD fest und unwiderruflich verankert. Dabei orientieren wir uns an den gesetzlichen Grundlagen, die im Grundgesetz (GG), im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten sind.
  • Die nationalen Verantwortlichen der SGiD sind sich ihrer Verantwortung bewusst, Kinder und gefährdete Jugendliche während der Teilnahme an lokalen Versammlungen oder an Aktivitäten in einem unserer nationalen Zentren zu schützen. Sie bemühen sich, die lokalen Verantwortlichen entsprechend zu sensibilisieren und schulen.
  • Wir sind dafür verantwortlich, dass die Versammlungsorte sichere Orte für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sind. Ein sicherer Ort ist da, wo Kinder und Jugendliche Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt und finanzieller Ausnutzung erfahren. Wir achten auf die kindliche Intimsphäre, das kindliche Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen. Da, wo diese Grenzen drohen überschritten zu werden handeln wir.
  • Mit unseren Versammlungen schaffen wir Orte, an denen Kinder und Jugendliche sich wertgeschätzt fühlen, damit sie zu eigenverantwortlichen, fröhlichen und mitfühlenden Persönlichkeiten heranwachsen.  
  • Es ist uns wichtig, dass Kinder und Jugendliche sich frei fühlen, eine eigene Meinung zu entwickeln und diese zu äußern. Wir nehmen diese Meinung ernst. 
  • Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern, Betreuer:innen und anderen Einrichtungen ist für die Förderung des Kindeswohls unerlässlich.
  • Um stets die bestmögliche Beratung und Supervision zu erhalten, arbeitet die SGiD eng mit den professionellen Fachberatungsstellen des Vereins „Wildwasser“ zusammen. 


Kinder- und Jugend-Aktivitäten in der SGiD - „Löwenkinder“ und „Zukunftsabteilung"

In SGiD wird der Begriff „Löwenkinder“ für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren verwendet, die an unseren Aktivitäten teilnehmen. Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren, die an unseren Aktivitäten teilnehmen, gehören zur „Zukunftsabteilung". Die Aktivitäten der Löwenkinder finden ausschließlich auf lokaler Ebene statt und werden von Erwachsenen und in der Regel auch den Eltern begleitet.

„Zukunftsabteilungs“-Aktivitäten innerhalb der SGiD umfassen lokale Treffen und auch einen nationalen Kurs mit organisatorischer Unterstützung und Glaubensunterstützung von jungen Erwachsenen aus der sog. Jugendabteilung und teilweise auch Erwachsenen aus der Frauen- und Männerabteilung. 

Wir veranstalten keine speziellen Aktivitäten für Kinder unter 6 Jahren. 


Personalauswahl und Schulung von Personen, die Jugendaktivitäten unterstützen

Als Glaubensgemeinschaft bemühen wir uns darum, Personen, die die Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen unterstützen, sorgfältig auszuwählen. 

Bereits bei den Auswahlgesprächen werden wir den Kinderschutz thematisieren. Dabei werden wir auch deutlich machen, dass die Einhaltung des Verhaltenskodex (siehe nachfolgend „Persönliche Ehrenerklärung“) einen achtsamen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen gewährleistet und auch die Verantwortlichen selbst vor falschem Verdacht schützt.

Wir werden uns bemühen, den Verantwortlichen (Online-) Schulungen durch professionelle Fachberater anzubieten, in denen grundlegendes Wissen dazu vermittelt wird, wie Missbrauch geplant wird, welche Anzeichen es gibt und wie man helfen kann.

Wir streben an, dass alle Personen, die die Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen unterstützen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen oder die Juleica-Jugendleiter-Card erwerben.

Wir streben ferner an, dass alle Personen, die die Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen unterstützen, ihre Verantwortung durch eine Selbstverpflichtungs- und Ehrenerklärung bestätigen. Diese Erklärung hat folgenden Inhalt:


Persönliche Ehrenerklärung
  • In der Kinder- und Jugendarbeit übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierung aller Art.
  • Kinder- und Jugendarbeit lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. In meiner Rolle als Verantwortliche/r habe ich eine besondere Autorität und Vertrauensstellung. Ich versichere, dass ich dies nicht zum Schaden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen ausnutzen werde.
  • Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gebe ich Vorrang vor meinen persönlichen Zielen und Absichten.
  • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der SGiD-Glaubensgemeinschaft eingehalten werden, insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion.
  • Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst und achte darauf, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander diese Grenzen respektieren.
  • Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges, verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt und nicht toleriert. Ich interveniere dagegen aktiv.
  • Im Konflikt- oder Verdachtsfall informiere ich die nationalen Verantwortlichen der SGiD und den/die Schutzbeauftragte/n der SGiD. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. 

Persönliche Ehrenerklärung ausdrucken (auch als PDF verfügbar).


Datenverarbeitung

Persönliche Daten, die der DSGVO unterliegen, werden von Kindern und Jugendlichen nur dann gespeichert, wenn diese sich ab dem Alter von 14 Jahren (Religionsmündigkeit) selbst und aus freien Stücken entschieden haben, Mitglieder in der SGiD zu werden. 

Für die Teilnahme an Versammlungen und Kursen sammeln und speichern wir Daten von Kindern und Jugendlichen nur mit Einverständnis der Eltern und für Zwecke der Kurse.

Wir tragen für eine professionelle und sichere Aufzeichnung, Speicherung und Löschung von Daten Sorge gemäß der Geschäftsordnung für den Datenschutz der SGiD.


Schutzbeauftragte und Schutzkomitee für missbrauchsgefährdete Kinder und Jugendliche

Beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung fühlen sich die Personen, die im Kontakt mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen sind, meist emotional belastet. Oft sind die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig. Die Verantwortlichen, die helfen wollen, sind unsicher, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und wie sie vorgehen sollen. Wir empfehlen, dass Sie sich zunächst an unsere/n Schutzbeauftragte/n für gefährdete Kinder und Erwachsene wenden, um Rat zu suchen:

Schutzbeauftragte für gefährdete Kinder und Erwachsene ist derzeit Dr. Sophie Kessner.

Bitte wenden Sie sich an den/die Schutzbeauftragte/n, wenn Sie Sorge haben oder glauben, dass Ihr für Ihr Kind oder ein Kind eine Missbrauchsgefahr durch die Teilnahme an SGiD-Aktivitäten besteht.

Ihre Sorgen werden in jedem Fall ernst genommen.

Kontakt: schutzbeauftragte@sgi-d.org 

Ferner wird in der SGI-D ein Schutzkomitee eingerichtet, bestehend aus dem Generaldirektor der SGiD (Leo Duricic), Frauen- und Männerverantwortlichen in der SGiD (Anette Wiencke-Naniwa und Gerald Seifert), der Generalsekretärin (Carola de Decker) und der Schutzbeauftragten (Dr. Sophie Kessner).


Schutzverfahren / Beschwerdeverfahren / Notfallplan 

Jede/r Betroffene oder Erziehungsberechtigte oder Personen, die Sorgen haben, dass ein Kind in Gefahr ist, wird gebeten den/die Schutzbeauftragte/n zu kontaktieren.

Kontakt: schutzbeauftragte@sgi-d.org 

Wenn Sie glauben, dass ein Kind in unmittelbarer Gefahr ist, rufen Sie bitte 

  • 0800-22 55 530 (Hilfetelefon sexueller Missbrauch)
  • 110 (Polizei) an.

Zusätzlich sollten Sie in solchen Fällen innerhalb von 24 Stunden den/die Schutzbeauftragte/n der Soka Gakkai in Deutschland, K.d.ö.R informieren. 

Das Schutzverfahren wird dann eingeleitet und entsprechend der Richtlinie zum Schutzverfahren durchgeführt (siehe: Schutzverfahren).


Zusätzliche Anlagen

Gesonderte Richtlinie zum Schutzverfahren im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung oder Gefährdung von Erwachsenen durch Missbrauch während SGiD-Aktivitäten (einschließlich des Verfahrens zum angemessenen Umgang mit Anschuldigungen gegen Verantwortliche)


Stand 01.02.2023